Unsere Dienstleistung

wird in Abhängigkeit von Umfang und Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit berechnet. Allgemeingültige Angaben zu den im Einzelfall anfallenden Gebühren können daher nicht gemacht werden. Für eine Beratung berechnen wir eine Zeitgebühr in Höhe von 49 € je angef. 1/2 Std. zzgl. MwSt. In bestimmten Fällen wird das Honorar von den Finanzinstituten übernommen. Für die Erstellung von Gutachten nach § 34c berechnen wir an Anlehnung an die Gebührenordnung für Sachverständige 0,6 % des Gegenstandswertes. Die Höhe hängt von der Aufwändigkeit ab und wird im voraus vereinbart.
Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen 24 Std. vorher abgesagt werden.
Für nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine wird die übliche Zeitgebühr in Rechnung gestellt. Bitte haben Sie dafür Verständnis!

Honorargebühren

Drei Berechnungsmodelle sind möglich

* Zeithonorar
* Wertgebühr (jährliche prozentuale Vergütung = Wertgröße Ihr Vermögen zzgl. MwSt)
* Einzeltarifhonorar / Einzelerfolgscourtage

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat und für eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, erhält der Berater eine Gebühr von 15,00 Euro.
Postfach: 380 113, 14111 Berlin, Telefon: +49(0)30 805 88 445, Fax: 03212 805 88 44 » Email